NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Deutschland in Kraft getreten
Bereit für die neuen NIS2 Cybersecurity-Anforderungen?
Die NIS2-Regulierung verschärft die IT-Sicherheitsanforderungen.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), welches im Wesentlichen das BSI-Gesetz (BSIG) mit den relevanten Regelungen neu fasst, wurde am 13.11.25 im Bundestag beschlossen und am 21.11.2025 vom Bundesrat gebilligt. Es wurde am 5.12.2025 veröffentlicht und trat am 6.12.2025 damit in Kraft.
Eine weitere Übergangszeit ist nach nunmehr 3 Jahren nicht mehr vorgesehen. Alle Verpflichtungen sind damit aktuell geltendes Recht. – Aufsichtsbehörde, Gerichte (insbes. bei Management-Haftung nach §38 BSIG) und Versicherer werden die Einhaltung künftig aktiv prüfen.
Handeln Sie jetzt!
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt
Die NIS2-Regulierung gilt nicht für alle – aber für immer mehr.
Wir prüfen für Sie die Anwendbarkeit nach BSIG (neu)
und zeigen klar, ob Sie als wichtige, besonders wichtige oder KRITIS-Einrichtung eingestuft werden.
NIS2-Betroffenheit prüfen
Wir analysieren, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie und das BSIG (neu) fällt und welche Einstufung gilt.
Gesetzliche Grundlagen verstehen
Klare, praxisnahe Einordnung der NIS2-Richtlinie und des BSIG – ohne juristisches Fachchinesisch.
Pflichten und ToDo's identifizieren
Übersicht über alle Anforderungen mit klar priorisierten Aufgaben für Ihren schnellen Start.
GAP-Analyse / Standortbestimmung
Transparente Bewertung Ihres aktuellen Sicherheitsniveaus und der bestehenden Lücken.
Maßnahmen umsetzen / Coaching
Begleitung bei der Umsetzung: Policies, Prozesse, Dokumentation und interne Schulungen.
gelten konkret für
Ihr Unternehmen?
NIS2 ist kein Dokumentationsprojekt.
Unsere NIS2-Beratung führt Sie vom unsicheren Status quo zur nachweisbaren Compliance – strukturiert, KMU-gerecht und prüffest.
NIS2 auf einen Blick
Hier finden Sie die zentralen Gesetze und Verordnungen rund um NIS2: von der EU-Richtlinie über das (neu gefasste) BSI-Gesetz bis zur NIS2UmsVO, dem KRITIS-Dachgesetz und DORA – inkl. Einordnung, Zweck und Relevanz für die Umsetzung.
Alles Wichtige zu NIS2
Die zweite EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen und bei IT-Dienstleistern
Was ist die NIS2?
Die NIS2 ist die zweite EU-Richtlinie, die darauf abzielt bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowie bei IT-Dienstleistern das Gesamtniveau der Cybersicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen.
Zeitplan für betroffene Einrichtungen
Wer ist von der NIS2 betroffen?
Die NIS2 unterscheidet in wesentliche und wichtige Einrichtungen – bis spätestens 17.04.2025 müssen die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste mit den betroffenen Unternehmen erstellen:
Anhang I – Sektoren mit hoher Kritikalität
- Energieversorger (z.B. Stromerzeuger)
- Verkehrsunternehmen (z.B. Airlines, Eisenbahn)
- Bankwesen (geregelt über DORA)
- Gesundheitswesen (z.B. Krankenhäuser)
- Digitale Infrastruktur (z.B. Cloud-Anbieter, RZ-Betreiber)
- Verwaltung von IKT-Diensten (z.B. Hosting-Anbieter)
- Öffentliche Verwaltung (z.B. Bundesministerien)
Anhang II – Sonstige kritische Sektoren
- Post- und Kurierdienste (z.B. Post)
- Anbieter digitaler Dienste (z.B. Onlinesuchmaschinen)
- Forschungseinrichtungen
Sanktionen / Geldbußen
Die NIS2 sieht empfindliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Cybersicherheits- und Meldepflichten vor. Die Höhe der Geldbußen richtet sich nach der Einstufung der Einrichtung.
Relevante Regelungsinhalte
- Verantwortung auf Leitungsebene
- Regelmäßige Schulungen der Geschäftsleitung zu Cybersicherheitsrisiken
- Verfahren zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Sicherheitsmaßnahmen für Netz- und Informationssysteme
- Aufrechterhaltung des Betriebs (Backup & Wiederherstellung)
- Grundlegende Verfahren für Cyberhygiene und Schulungen
- Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung
NIS2 Richtlinie was ist genau zu beachten?

