Auf einen Blick
- Verzögerung bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland: NIS2-Umsetzung frühestens Ende 2025
- Weitere Hängepartie und Unsicherheit bei NIS2-Umsetzung in Deutschland
- NIS2-Umsetzung in Deutschland nicht erfolgt
- Politischer Stillstand in der Cybersicherheitsgesetzgebung
- Folgen der Diskontinuität: Verschiebung der NIS2-Umsetzung auf Ende 2025
- Keine Verpflichtungen der NIS2-Umsetzung für Unternehmen vor nationaler Umsetzung
- Umsetzung in Unternehmen aber sofort erwartet
- Ausblick der NIS2-Umsetzung in Deutschland
- Unterstützung bei NIS2-Anforderungen – unsere NIS2-Coaching-Angebote zur NIS2-Umsetzung
NIS2: Sind Sie vorbereitet?
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und erfahren Sie, welche Maßnahmen nötig sind. Wir machen die Umsetzung für Sie einfach und praxisnah!
Bruch der Ampel-Koalition – Auswirkungen auf NIS2
Verzögerung bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland: NIS2-Umsetzung frühestens Ende 2025
Weitere Hängepartie und Unsicherheit bei NIS2-Umsetzung in Deutschland
Die am 16. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft getretene NIS-2-Richtlinie setzt neue Standards für die Cybersicherheit in den Mitgliedsstaaten. Im Gegensatz zu Verordnungen entfaltet sie jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern muss von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden (NIS2-Umsetzung auf nationaler Ebene). Nach den Vorgaben der EU hätte dies bis zum 17. Oktober 2024 geschehen müssen. Das ist in Deutschland und einigen weiteren Mitgliedsstaaten nicht passiert.
NIS2-Umsetzung in Deutschland nicht erfolgt
In Deutschland ist die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie gescheitert. Andere EU-Staaten sind hier schon deutlich weiter. Das sogenannte NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde zwar vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht, erhielt aber in den Ausschüssen bis zuletzt viel Kritik, u.a. weil es den öffentlichen Sektor / öffentliche Verwaltung weitgehend außen vor lässt.
Politischer Stillstand in der Cybersicherheitsgesetzgebung
Bereits vor dem Ende der Ampelregierung ging das BMI nach einer Anfrage des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) davon aus, dass mit einer Umsetzung gegebenenfalls erst im ersten Quartal 2025 zu rechnen sei.
Der politische Stillstand in der Cybersicherheitsgesetzgebung wurde durch die jüngsten Entwicklungen in der Bundesregierung noch verschärft: Nach dem Bruch der Ampelkoalition, der Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages stehen vorgezogene Neuwahlen im Februar 2025 an.
Folgen der Diskontinuität: Verschiebung der NIS2-Umsetzung auf Ende 2025
Nach dem Grundsatz der Diskontinuität müssen alle bisher nicht verabschiedeten Gesetzesvorhaben nach der Wahl erneut in den Bundestag eingebracht werden. Angesichts der absehbar schwierigen Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl wird sich die Regierungsbildung mit seinen Koalitionsverhandlungen mit zwei oder mehr Partnern voraussichtlich bis Ostern oder Pfingsten 2025 hinziehen.
Angesichts der Wahlkampfversprechen (Entbürokratisierung, Entlastung der Wirtschaft) und der in den Ausschüssen geäußerten Kritik an der bisherigen Fassung des Gesetzes ist davon auszugehen, dass die neue Regierung das Gesetz überarbeiten wird, bevor es erneut im Parlament behandelt wird. Es ist daher fraglich, ob das NIS2UmsuCG noch vor der Sommerpause 2025 verabschiedet werden kann. Eine Verschiebung in den Herbst 2025 ist daher wahrscheinlich, im schlimmsten Fall könnte sich die Umsetzung bis 2026 verzögern.
Keine Verpflichtungen der NIS2-Umsetzung für Unternehmen vor nationaler Umsetzung
Da die NIS 2-Richtlinie nicht unmittelbar gilt, ergeben sich bis zur Verabschiedung eines nationalen Gesetzes keine neuen rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Dies bestätigt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinen FAQs.
Erst mit Inkrafttreten eines nationalen Gesetzes, das die neuen Vorgaben der Richtlinie umsetzt – in Deutschland wäre dies eine Neufassung des BSI-Gesetzes (BSIG) durch das NIS2UmsuCG – werden die neuen Regelungen für Unternehmen verbindlich.
Umsetzung in Unternehmen aber sofort erwartet
Das NIS2UmsuCG bzw. das darin neu gefasste BSI-Gesetz sehen nach Beschluss im Parlament keine weitere Umsetzungsfrist für die Unternehmen vor. Auch wenn – ähnlich wie nach Einführung der DSGVO – nicht zu erwarten ist, dass am Tag nach dem Wirksamwerden Auditoren des BSI ausschwärmen und die Behörde danach Unternehmen mit Bußgeldern überzieht, so ist dennoch fraglich, ob die neuen, persönlichen Haftungsregeln für die Geschäftsleitung aus §38 BSIG nicht direkt angewandt und – in Schadensfällen – von Gesellschaftern bzw. Investoren auch eingefordert werden.
Vorausschauend Handeln: früh mit NIS2-Umsetzung anfangen!
Zur Vermeidung von Haftung und als vorausschauendes Management – auch im Hinblick auf die zu erwartende Knappheit an bzw. Preisanstieg bei unterstützenden Ressourcen/Beratung – ist angeraten, die bereits bekannten Anforderungen an die Unternehmen, die sich im Wesentlichen aus §30 BSIG sowie dem sich zum „Goldstandard“ entwickelnden Annex zur NIS2UmsVO ergeben.
Ausblick der NIS2-Umsetzung in Deutschland
Die Verzögerung bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie wirft Fragen zur Cyber-Sicherheitsstrategie Deutschlands auf. Es bleibt unklar, wann die Politik ihre Hausaufgaben macht und die gesetzlichen Grundlagen schafft, die dann aber mangels weiterer Übergangsfrist sofort umgesetzt sein sollen.
Die Priorisierung anderer Themen könnte den Prozess weiter verzögern, etwa aufgrund Wahlversprechen, lahmender Konjunktur oder der Weltpolitik (Trump, Ukraine, China). Damit bleibt die Frage offen, wann Deutschland die Anforderungen der EU-Richtlinie tatsächlich in nationales Recht umsetzen wird.
Aufgrund der fehlenden Umsetzungsfrist und der bereits bekannten Anforderungen aus dem §30 BSIG sowie der Interpretationshilfe im Annex der NIS2UmsVO sind Unternehmen aber gut beraten, das Thema NIS2 nicht vor sich herzuschieben, sondern zeitnah anzugehen.
Unterstützung bei NIS2-Anforderungen – unsere NIS2-Coaching-Angebote zur NIS2-Umsetzung
Sichern Sie sich umfassendes NIS2-Fachwissen und direkt einsetzbare Checklisten, umfangreiche Dokumenten-Templates und Excel-Risikomanagement-Tools, die Ihnen die NIS2-Umsetzung ohne große Berater-Budgets erleichtern.
Nutzen Sie unser NIS2-Coaching-Angebot!
Unsere abgestuften NIS2-Coaching-Pakete unterstützen Sie bei der Do-It-Yourself-NIS2-Umsetzung, egal ob für Endnutzer-Unternehmen oder Berater.
Jetzt das passende Paket auswählen und sofort loslegen!
Über den Autor:
Ralf Becker
Geschäftsführer & Datenschutz- / Informationssicherheitsbeauftragter
Ralf Becker begann seine berufliche Laufbahn bei einer Strategie-Beratung, war in unterschiedlichen leiten-den Positionen im Telekom-Konzern tätig, bevor es ihn 2007 wieder in die Beratung zog. Seit 2009 ist er Geschäftsführer der daschug GmbH. Sowohl als zertifizierter Datenschutzbeauftrag-ter wie auch als externer Informationssicherheitsbeauftragter ist er seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Compliance aktiv. Von ihm und seinem Team werden eine Reihe deutscher mittel-ständischer Unternehmen „hands-on“ betreut. Er verfügt über mehr als 10jährige Erfahrung mit ISO27001-Zertifizierung auch in kleinen Organisationen und dem Aufbau bzw. der Pflege von pragmatischen, tool-gestützten Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) für KMUs.