BSIG – Teil 2 – Das Bundesamt – Kapitel 1 Aufgaben und Befugnisse
§3 BSIG – Aufgaben des Bundesamtes
(1) Das Bundesamt fördert die Sicherheit in der Informationstechnik. Hierzu nimmt es folgende wichtige im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben wahr: Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes abwehren; Informationen über Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorkehrungen sammeln und auswerten und die gewonnenen Erkenntnisse anderen Stellen zu Verfügung stellen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist,