Teil 2 - Das Bundesamt
Teil 3 - Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
Teil 8 - Bußgeldvorschriften

§42 BSIG – Auskunftsverlangen

Zugang zu den Informationen und Akten in Angelegenheiten nach Teil 2 §§ 4 bis 10 und Teil 3 dieses Gesetzes wird nicht gewährt. Die Akteneinsichtsrechte von Verfahrensbeteiligten bleiben unberührt.

Stand: 22.07.2024

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