Teil 2 - Das Bundesamt
Teil 3 - Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
Teil 8 - Bußgeldvorschriften
Teil 9 – Anwendungsbestimmungen; Übergangsregelungen

§42 BSIG – Auskunftsverlangen

Zugang zu den Informationen und Akten in Angelegenheiten nach Teil 2 §§ 4 bis 10 und Teil 3 dieses Gesetzes wird nicht gewährt.

Die Akteneinsichtsrechte von Verfahrensbeteiligten bleiben unberührt.

Stand: 21.07.2026

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