Teil 2 - Das Bundesamt
Teil 3 - Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
Teil 8 - Bußgeldvorschriften

§48 BSIG – Amt des Koordinators für Informationssicherheit

Die Bundesregierung bestellt eine Koordinatorin oder einen Koordinator für Informationssicherheit.

Stand: 22.07.2024

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