KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II - PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE UND BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF FREIE UND QUELLOFFENE SOFTWARE
KAPITEL III - KONFORMITÄT DES PRODUKTS MIT DIGITALEN ELEMENTEN
KAPITEL IV - NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN
KAPITEL V - MARKTÜBERWACHUNG UND DURCHSETZUNG
KAPITEL VI - ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN
KAPITEL VII - VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN
KAPITEL VIII - ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
a) Vorschriften für die Bereitstellung auf dem Markt von Produkten mit digitalen Elementen, um die Cybersicherheit solcher Produkte zu gewährleisten;
b) grundlegende Cybersicherheitsanforderungen an
-
- die Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen sowie
- Pflichten der Wirtschaftsakteure in Bezug auf diese Produkte hinsichtlich der Cybersicherheit;
c) grundlegende Cybersicherheitsanforderungen an
-
- die von den Herstellern festgelegten Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen, um die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen während der erwarteten Nutzungsdauer der Produkte zu gewährleisten, sowie
- Pflichten der Wirtschaftsakteure in Bezug auf diese Verfahren;
d) Vorschriften für die Marktüberwachung, einschließlich Überwachung, und die Durchsetzung der in diesem Artikel genannten Vorschriften und Anforderungen.
Stand: 27.12.2022
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