KAPITEL VI - ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Artikel 1 Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:

a) Vorschriften für die Bereitstellung auf dem Markt von Produkten mit digitalen Elementen, um die Cybersicherheit solcher Produkte zu gewährleisten;

b) grundlegende Cybersicherheitsanforderungen an

    • die Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen sowie
    • Pflichten der Wirtschaftsakteure in Bezug auf diese Produkte hinsichtlich der Cybersicherheit;

c) grundlegende Cybersicherheitsanforderungen an

    • die von den Herstellern festgelegten Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen, um die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen während der erwarteten Nutzungsdauer der Produkte zu gewährleisten, sowie
    • Pflichten der Wirtschaftsakteure in Bezug auf diese Verfahren;

d) Vorschriften für die Marktüberwachung, einschließlich Überwachung, und die Durchsetzung der in diesem Artikel genannten Vorschriften und Anforderungen.

Stand: 27.12.2022

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