KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II - PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE UND BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF FREIE UND QUELLOFFENE SOFTWARE
KAPITEL III - KONFORMITÄT DES PRODUKTS MIT DIGITALEN ELEMENTEN
KAPITEL IV - NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN
KAPITEL V - MARKTÜBERWACHUNG UND DURCHSETZUNG
KAPITEL VI - ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN
KAPITEL VII - VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN
KAPITEL VIII - ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 48 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Einspruchsverfahren gegen die Entscheidungen der notifizierten Stellen vorgesehen ist.
Stand: 20.11.2024
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