KRITIS-Dachgesetz KRITIS-DachG

KRITIS Dachgesetz

Inhalte der KRITIS-DachG

Das KRITIS-Dachgesetz, das aktuell im Entwurf vorliegt, zielt darauf ab, die Resilienz von Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland zu stärken und sektorenübergreifende Maßnahmen zum physischen Schutz dieser Einrichtungen zu etablieren.

Wesentliche Aspekte des KRITIS-Dachgesetzes umfassen:

  • All-Gefahren-Ansatz: Das Gesetz verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Risikoabwehr, der sowohl Naturkatastrophen als auch von Menschen verursachte Gefahren abdeckt. Ziel ist es, die Resilienz in zehn relevanten Sektoren, wie Energie, Transport, Gesundheit und IT/Telekommunikation, gegen unterschiedliche Bedrohungen zu stärken.
  • Resilienzpläne und Mindestanforderungen: Betreiber kritischer Anlagen müssen Resilienzpläne entwickeln, die sowohl technische als auch organisatorische Schutzmaßnahmen umfassen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf branchenspezifischen Standards, die durch die Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und Fachverbänden gefördert werden sollen.
  • Risikobewertungen: Das Gesetz fordert umfassende Risikobewertungen und Analysen, um potenzielle Bedrohungen zu identifizieren und die Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur sicherzustellen. Nationale Risikoanalysen und Bewertungen werden regelmäßig aktualisiert, um auf neue Gefahren vorbereitet zu sein.
  • Behördliche Kooperation: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird als zentrale Anlaufstelle fungieren und eng mit weiteren relevanten Behörden, wie der Bundesnetzagentur und dem BSI, zusammenarbeiten, um Informationsaustausch und Krisenreaktionen zu koordinieren.

Zusätzlich werden Meldepflichten für Vorfälle sowie Schulungen und Unterstützungsmaßnahmen für Betreiber eingeführt, um deren Resilienz zu stärken und die Sicherheitskultur zu fördern.

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