Kapitel 8 Delegierte Rechtsakte

Inhalte des der Richtlinie der EU 2022/2555 vom 14. Dezember 2022 (NIS2-Richtlinie)

Inhalte der DORA-VO

Die NIS2-Richtlinie der EU ist ein Rechtsakt, der in nationales Recht transformiert werden muss. Das geschieht üblicherweise in einem Umsetzungsgesetz.
Das Umsetzungsgesetz dazu ist das “NIS2-Umsetzungs-und Cyberresilienzstärkungsgesetz (NIS2UmseCG)“. Dies ist aktuell noch im Entwurf und noch nciht verabschiedet. Die Verabschiedung wird bis spätestens Oktober 2024 erwartet.

Offiziell heisst diese RICHTLINIE (EU) 2022/2555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie).

Die NIS2-Richtlinie ist bereits in Kraft.

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2 - IKT-Risikomanagment

Abschnitt 1
Abschnitt 2

Kapitel 3 - Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle

Kapitel 4 Testen der digitalen operationalen Resilienz

Kapitel 5 Management des IKT-Drittparteienrisikos

Abschnitt 1 - Schlüsselprinzipien für ein solides Management des IKT-Drittparteienrisikos
Abschnitt 2 - Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister

Kapitel 6 Vereinbarungen über den Austausch von Informationen

Kapitel 7 Zuständige Behörden

Kapitel 8 Delegierte Rechtsakte

Kapitel 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Abschnitt 1
Abschnitt 2 Änderungen