Erwägungsgründe (EG) der Dora VO

Inhalte der Dora-VO-EG

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) setzt neue Maßstäbe für die Cybersicherheit im europäischen Finanzsektor. In ihren Erwägungsgründen hebt die Verordnung die Dringlichkeit einer widerstandsfähigen und sicheren digitalen Infrastruktur für Finanzunternehmen hervor, um die Risiken aus Cyberangriffen und technischen Ausfällen zu minimieren. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung betont die Verordnung die Notwendigkeit, eine sichere Betriebsführung in Finanzinstitutionen zu gewährleisten und systemische Risiken einzudämmen.

Die Erwägungsgründe legen den Fokus auf eine harmonisierte Herangehensweise an die Cybersicherheit in der EU, mit einheitlichen Vorgaben für Finanzunternehmen, die von Banken über Versicherungen bis hin zu IT-Dienstleistern reichen. Zu den zentralen Punkten gehören die Einführung von Sicherheitsstandards, die Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen und die Sicherstellung einer effektiven Krisenbewältigung. Die DORA-Verordnung sieht vor, dass Finanzunternehmen nicht nur interne Maßnahmen treffen, sondern auch die Cybersicherheit in ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen müssen.

Die Erwägungsgründe erklären zudem, warum eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und der EU unerlässlich ist, um Cyberbedrohungen effektiv zu begegnen und die Cybersicherheitskultur zu stärken. Sie verdeutlichen die Risiken, die aus einem unzureichenden Schutz vor Cyberbedrohungen entstehen können, und betonen die Bedeutung transparenter und verlässlicher Cybersicherheitsstrukturen für das Vertrauen der Verbraucher. Mit DORA wird ein regulatorischer Rahmen geschaffen, der Finanzunternehmen in die Lage versetzen soll, Cybersicherheitsvorfälle schnell und effektiv zu bewältigen, um die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsektors zu sichern.