DORA-VO

Artikel 20 DORA-VO – Harmonisierung von Meldungsvorlagen

Nummer: 20Stand: 27.12.2022Themenbereich: Kapitel 3 - Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle

Kurzdefinition

Die ESA erarbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss und in Abstimmung mit der ENISA und der EZB a) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um i) den Inhalt von Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle festzulegen, damit den in Artikel 18 Absatz 1 aufgeführten Kriterien Rechnung getragen wird un…

Rechtliche Einordnung

Artikel 20 DORA-VO – Harmonisierung von Meldungsvorlagen ist ueber die zugehoerige Uebersichtsseite strukturell mit weiteren Normen desselben Rechtsbereichs verknuepft.

Es bestehen direkte interne Bezuge zu benachbarten Eintraegen desselben Gesetzesbereichs, was fuer semantische Einordnung und Vergleich wichtig ist.

Kernaussagen

  • Die ESA erarbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss und in Abstimmung mit der ENISA und der EZB
  • gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um
  • den Inhalt von Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle festzulegen, damit den in Artikel 18 Absatz 1 aufgeführten Kriterien Rechnung getragen wird und weitere Elemente einbezogen werden, wie z. B. Einzelheit…
  • Artikel 20 DORA-VO – Harmonisierung von Meldungsvorlagen gehoert zum Inhaltsbereich DORA-VO.
  • Der angegebene Stand dieses Eintrags ist 27.12.2022.

Gesetzestext

Die ESA erarbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss und in Abstimmung mit der ENISA und der EZB

a) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um

i) den Inhalt von Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle festzulegen, damit den in Artikel 18 Absatz 1 aufgeführten Kriterien Rechnung getragen wird und weitere Elemente einbezogen werden, wie z. B. Einzelheiten zur Feststellung der Relevanz der Meldungen für andere Mitgliedstaaten und die Frage, ob es sich dabei um einen schwerwiegenden zahlungsbezogenen Betriebs- oder Sicherheitsvorfall handelt;
ii) die Fristen für die Erstmeldung und jede Meldung nach Artikel 19 Absatz 4 festzulegen;
iii) den Inhalt der Meldung erheblicher Cyberbedrohungen festzulegen.

Bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe technischer Regulierungsstandards berücksichtigen die ESA die Größe und das Gesamtrisikoprofil des Finanzunternehmens sowie die Art, den Umfang und die Komplexität seiner Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte, um insbesondere sicherzustellen, dass den Besonderheiten der Finanzsektoren für die Zwecke des vorliegenden Absatzes Buchstabe a Ziffer ii gegebenenfalls durch unterschiedliche Fristen Rechnung getragen wird, unbeschadet der Beibehaltung eines kohärenten Ansatzes für die Meldung IKT-bezogener Vorfälle gemäß dieser Verordnung und gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555. Die ESA legen — sofern zutreffend — eine Begründung vor, wenn sie von den im Rahmen jener Richtlinie verfolgten Ansätzen abweichen;

b) gemeinsame Entwürfe technischer Durchführungsstandards zur Festlegung von Standardformularen, Vorlagen und Verfahren für Finanzunternehmen zur Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer erheblichen Cyberbedrohung.

Die ESA übermitteln der Kommission die in Absatz 1 Buchstabe a genannten gemeinsamen Entwürfe technischer Regulierungsstandards und die in Absatz 1 Buchstabe b genannten gemeinsamen Entwürfe technischer Durchführungsstandards bis zum 17. Juli 2024.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Annahme der in Absatz 1 Buchstabe a genannten gemeinsamen technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Absatz 1 Buchstabe b genannten gemeinsamen technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.

FAQ

Was behandelt Artikel 20 DORA-VO – Harmonisierung von Meldungsvorlagen?

Die ESA erarbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss und in Abstimmung mit der ENISA und der EZB a) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um i) den Inhalt von Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle festzulegen, damit den in Artikel 18 Absatz 1 aufgeführten Kriterien Rechnung getragen wird un…

Zu welchem Rechtsbereich gehoert dieser Eintrag?

Dieser Eintrag gehoert zum Rechtsbereich DORA-VO.

Was ist die wichtigste Kernaussage dieses Eintrags?

Die ESA erarbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss und in Abstimmung mit der ENISA und der EZB

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