Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 - IKT-Risikomanagment
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Kapitel 3 - Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle
Kapitel 4 Testen der digitalen operationalen Resilienz
Kapitel 5 Management des IKT-Drittparteienrisikos
Abschnitt 1 - Schlüsselprinzipien für ein solides Management des IKT-Drittparteienrisikos
Abschnitt 2 - Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister
Kapitel 6 Vereinbarungen über den Austausch von Informationen
Kapitel 7 Zuständige Behörden
Kapitel 8 Delegierte Rechtsakte
Kapitel 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1
Abschnitt 2 Änderungen
Artikel 53 Mitteilungspflichten
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission, der ESMA, der EBA und der EIOPA bis zum 17. Januar 2025 die Gesetze, sonstige Vorschriften sowie Verwaltungsvorschriften, einschließlich der einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften, zur Umsetzung dieses Kapitels mit. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission, der ESMA, der EBA und der EIOPA spätere Änderungen dieser Vorschriften unverzüglich mit.
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