Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 - IKT-Risikomanagment
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Kapitel 3 - Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle
Kapitel 4 Testen der digitalen operationalen Resilienz
Kapitel 5 Management des IKT-Drittparteienrisikos
Abschnitt 1 - Schlüsselprinzipien für ein solides Management des IKT-Drittparteienrisikos
Abschnitt 2 - Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister
Kapitel 6 Vereinbarungen über den Austausch von Informationen
Kapitel 7 Zuständige Behörden
Kapitel 8 Delegierte Rechtsakte
Kapitel 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1
Abschnitt 2 Änderungen
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 17. Januar 2025.
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