Erwägungsgrund 10 – DORA VO

Da die einschlägigen Bestimmungen über IKT-Risiken bisher auf Unionsebene nur auf unvollständige Art und Weise angegangen wurden, bestehen Lücken oder Überschneidungen in wichtigen Bereichen — wie der Meldung IKT-bezogener Vorfälle und Tests der digitalen operationalen Resilienz — sowie Unstimmigkeiten aufgrund sich abzeichnender unterschiedlicher nationaler Vorschriften oder einer kostenineffizienten Anwendung sich überschneidender Vorschriften. Dies ist besonders schädlich für intensive IKT-Nutzer wie den Finanzsektor, da technologische Risiken keine Grenzen haben und der Finanzsektor seine Dienste auf breiter grenzüberschreitender Basis inner- und außerhalb der Union erbringt. Einzelne Finanzunternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder über mehrere Zulassungen verfügen (z. B. kann ein Finanzunternehmen eine Lizenz für eine Bank, eine
Wertpapierfirma und ein Zahlungsinstitut besitzen, die jeweils von einer anderen zuständigen Behörde in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ausgestellt wurde), stehen bei der alleinigen und kohärenten und kostenwirksamen Bewältigung des IKT-Risikos und der Abmilderung nachteiliger Auswirkungen von IKT-Vorfällen vor operativen Herausforderungen.

Stand: 27.12.2022

Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!