Erwägungsgrund 101

Da weitere Anforderungen bereits durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf der Grundlage technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards in den Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 (23), (EU) Nr. 648/2012 (24), (EU) Nr. 600/2014 (25) bzw. (EU) Nr. 909/2014 (26) des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurden, ist es angezeigt, die ESA entweder einzeln oder gemeinsam über den Gemeinsamen Ausschuss zu beauftragen, der Kommission technische Regulierungs- und Durchführungsstandards für den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zur Übernahme und Aktualisierung bestehender IKT-Risikomanagementvorschriften vorzulegen.

Stand: 27.12.2022

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