Da die vorliegende Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates (27) eine Konsolidierung der Bestimmungen über IKT-Risikomanagement mit sich bringt, die sich über mehrere Verordnungen und Richtlinien des Besitzstands der Union im Bereich der Finanzdienstleistungen erstrecken, einschließlich der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 und der Verordnung (EU) 2016/1011 (28) des Europäischen Parlaments und des Rates, sollten diese Verordnungen zur Gewährleistung vollständiger Übereinstimmung geändert werden, damit klargestellt ist, dass die geltenden Bestimmungen über IKT-Risiken in der vorliegenden Verordnung verankert sind.
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