Erwägungsgrund 12
Mit dieser Verordnung sollen die Anforderungen mit Blick auf IKT-Risiken im Rahmen der Anforderungen an das operationelle Risiko konsolidiert und verbessert werden, die bisher in verschiedenen Rechtsakten der Union gesondert behandelt wurden. Diese Rechtsakte deckten zwar die wichtigsten Kategorien finanzieller Risiken ab (z. B. Kreditrisiko, Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko), waren aber bei ihrer Annahme nicht umfassend auf alle Komponenten der operationalen Resilienz ausgerichtet. Bei der Weiterentwicklung der Vorschriften über das operationelle Risiko in diesen Rechtsakten der Union wurde häufig ein traditioneller quantitativer Ansatz zur Bewältigung von Risiken (d. h. die Festlegung einer Kapitalvorgabe zur Absicherung gegen das IKT-Risiko) bevorzugt, anstelle gezielter qualitativer Vorschriften für den Schutz, die Erkennung, Eindämmung,
Wiederherstellung und die Sanierungskapazitäten bei IKT-bezogenen Vorfällen oder für die Kapazitäten für Meldungen und Tests digitaler Technologie. Mit diesen Rechtsakten sollten in erster Linie wesentliche Vorschriften über die Beaufsichtigung, die Integrität oder das Verhalten des Marktes abgedeckt und aktualisiert werden. Indem die verschiedenen Vorschriften über IKT-Risiken konsolidiert und verbessert werden, sollten alle Bestimmungen, die sich mit digitalen Risiken im Finanzsektor befassen, erstmals in einheitlicher Weise in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden. Somit schließt diese Verordnung Lücken oder behebt Unstimmigkeiten in einigen der vorausgehenden Rechtsakte (auch in Bezug auf die darin verwendete Terminologie) und nimmt durch gezielte Vorschriften über die Kapazitäten für das IKT-Risikomanagement, die Meldung von Vorfällen, Tests der operationalen Resilienz sowie die Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos ausdrücklich auf IKT-Risiken Bezug. Somit sollte diese Verordnung auch für das IKT-Risiko sensibilisieren und berücksichtigen, dass die finanzielle Solidität von Finanzunternehmen durch IKT-Vorfälle und eine mangelnde operationale Resilienz beeinträchtigt werden könnten.
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