Erwägungsgrund 14 – DORA VO

Eine Verordnung hilft, die Komplexität der Regulierung zu verringern, fördert die aufsichtliche Konvergenz, erhöht die Rechtssicherheit und trägt ferner dazu bei, die Befolgungskosten, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Finanzunternehmen, zu begrenzen und Wettbewerbsverzerrungen zu verringern. Daher ist die Wahl einer Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen am besten geeignet, eine einheitliche und kohärente Anwendung aller Komponenten des IKT-Risikomanagements im Finanzsektor der Union zu gewährleisten.

Stand: 27.12.2022

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