Erwägungsgrund 19 – DORA VO

Angesichts der engen Verflechtungen zwischen der digitalen Resilienz und der physischen Resilienz von Finanzunternehmen ist in der vorliegenden Verordnung und in der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) ein kohärenter Ansatz in Bezug auf die Resilienz kritischer Einrichtungen erforderlich. Da das IKT-Risikomanagement und die Meldepflichten nach der vorliegenden Verordnung der physischen Resilienz von Finanzunternehmen umfassend Rechnung tragen, sollten die in den Kapiteln III und IV der Richtlinie (EU) 2022/2557 festgelegten Verpflichtungen nicht für Finanzunternehmen gelten, die in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen.

Stand: 27.12.2022

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