Anbieter von Cloud-Computing-Diensten sind eine Kategorie digitaler Infrastruktur, die unter die Richtlinie (EU) 2022/2555 fällt. Der mit dieser Verordnung geschaffene Überwachungsrahmen der Union (im Folgenden „Überwachungsrahmen“) gilt für alle kritischen IKT-Drittdienstleister, einschließlich Anbietern von Cloud-Computing-Diensten, die Finanzunternehmen IKT-Dienstleistungen bereitstellen, und sollte als Ergänzung zu der Beaufsichtigung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 betrachtet werden. Darüber hinaus sollte der mit dieser Verordnung geschaffene Überwachungsrahmen für Anbieter von Cloud-Computing-Diensten gelten, wenn es keinen horizontalen Rahmen der Union gibt, mit dem eine Behörde für die digitale Überwachung eingerichtet wird.
Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!