Erwägungsgrund 21

Um die vollständige Kontrolle über das IKT-Risiko zu behalten, müssen Finanzunternehmen über umfassende Kapazitäten verfügen, die ein leistungsfähiges und wirksames IKT-Risikomanagement sowie spezifische Mechanismen und Strategien für die Handhabung aller IKT-bezogener Vorfälle und für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle ermöglichen. Ebenso sollten Finanzunternehmen über Leit- und Richtlinien für die Erprobung von IKT-Systemen, -Kontrollen und -Prozessen sowie für das Management des IKT-Drittparteienrisikos verfügen. Die Mindestanforderungen an die digitale operationale Resilienz für Finanzunternehmen sollten angehoben werden, wobei auch eine verhältnismäßige Anwendung der Anforderungen für bestimmte Finanzunternehmen möglich sein sollte, insbesondere bei Kleinstunternehmen sowie Finanzunternehmen, die einem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen unterliegen. Um eine effiziente Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, die verhältnismäßig ist und der Notwendigkeit Rechnung trägt, den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden zu verringern, sollten die einschlägigen nationalen Aufsichtsmechanismen für derartige Finanzunternehmen deren Größe und Gesamtrisikoprofil sowie die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte berücksichtigen, auch wenn die in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) festgelegten einschlägigen Schwellenwerte überschritten werden. Insbesondere sollten sich die Aufsichtstätigkeiten vorrangig auf die Notwendigkeit konzentrieren, ernsthaften Risiken im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagement eines bestimmten Unternehmens entgegenzuwirken. Die zuständigen Behörden sollten auch einen wachsamen, aber verhältnismäßigen Ansatz in Bezug auf die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verfolgen, die gemäß Artikel 31 der Richtlinie (EU) 2016/2341 einen wesentlichen Teil ihres Kerngeschäfts, wie Vermögensverwaltung, versicherungsmathematische Berechnungen, Rechnungslegung und Datenverwaltung, an Dienstleister auslagern.

Stand: 27.12.2022

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