Erwägungsgrund 3

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) bekräftigte in einem Bericht aus dem Jahr 2020 über systemische Cyberrisiken, wie das bestehende hohe Maß an Verflechtungen zwischen Finanzunternehmen, Finanzmärkten und Finanzmarktinfrastrukturen und insbesondere die gegenseitigen Abhängigkeiten ihrer IKT-Systeme eine Systemanfälligkeit herbeiführen könnten, da lokalisierte Cybervorfälle in einem der rund 22 000 Finanzunternehmen der Union über geografische Grenzen hinweg rasch auf das gesamte Finanzsystem übergreifen könnten. Schwerwiegende IKT-Sicherheitsverletzungen, die im Finanzsektor auftreten können, betreffen nicht nur Finanzunternehmen, die isoliert betrachtet werden. Ebenso können sich hierdurch ermittelte Schwachstellen überdie Übertragungskanäle des Finanzsystems verbreiten und die Stabilität des Finanzsystems der Union beeinträchtigen, etwa durch Liquiditätsengpässe und einen allgemeinen Verlust des Vertrauens in die Finanzmärkte.

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