Erwägungsgrund 45 – DORA VO
Um die vollständige Abstimmung und allgemeine Kohärenz zwischen den Geschäftsstrategien der Finanzunternehmen einerseits und der Durchführung des IKT-Risikomanagements andererseits zu gewährleisten, sollten die Leitungsorgane der Finanzunternehmen verpflichtet sein, beim Management und bei der Anpassung des IKT-Risikomanagementrahmens und der Gesamtstrategie für die digitale operationale Resilienz eine zentrale und aktive Rolle zu bewahren. Der von den Leitungsorganen heranzuziehende Ansatz sollte sich nicht nur auf die Mittel zur Gewährleistung der Resilienz der IKT-Systeme konzentrieren, sondern auch Menschen und Prozesse durch eine Reihe von Leit- und Richtlinien einbeziehen, die auf jeder Unternehmensebene und bei allen Mitarbeitern ein starkes Bewusstsein für Cyberrisiken und die Verpflichtung zur Einhaltung einer strengen Cyberhygiene auf allen Ebenen
hervorrufen. Die letztliche Verantwortung des Leitungsorgans für das Management des IKT-Risikos eines Finanzunternehmens sollte in einem übergeordneten Prinzip dieses umfassenden Ansatzes bestehen, das sich weiter im kontinuierlichen Engagement des Leitungsorgans bei der Kontrolle der Überwachung des IKT-Risikomanagements niederschlägt.
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