Erwägungsgrund 46 – DORA VO

Darüber hinaus geht der Grundsatz der uneingeschränkten und letztlichen Verantwortung des Leitungsorgans für das Management der IKT-Risiken des Finanzunternehmens mit der Notwendigkeit einher, einen bestimmten Umfang von IKT-Investitionen und ein Gesamtbudget sicherzustellen, die das Finanzunternehmen in die Lage versetzen, ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen.

Stand: 27.12.2022

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