Erwägungsgrund 47

Aufbauend auf einschlägigen internationalen, nationalen und branchenspezifischen bewährten Verfahren, Leitlinien, Empfehlungen und Konzepten für das Management von Cyberrisiken werden mit dieser Verordnung eine Reihe von Prinzipien gefördert, die die allgemeine Struktur des IKT-Risikomanagements erleichtern. Solange die wichtigsten von Finanzunternehmen eingerichteten Kapazitäten die verschiedenen in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben im IKT-Risikomanagement (Ermittlung, Schutz und Prävention, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung, Lernen sowie Weiterentwicklung und Kommunikation) angehen, sollte es den Finanzunternehmen folglich freistehen, IKT-Risikomanagementmodelle zu verwenden, die anders gegliedert oder kategorisiert sind.

Stand: 27.12.2022

Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!