Diese Verordnung sollte Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister und E-Geld-Institute verpflichten, alle zuvor gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 gemeldeten zahlungsbezogenen Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle zu melden, unabhängig von der Art des IKT-Vorfalls.
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