Erwägungsgrund 56 – DORA VO

Um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen und im Einklang sowohl mit den einschlägigen internationalen Standards (z. B. die „G7 Fundamental Elements for Threat-Led Penetration Testing“ (Grundzüge bedrohungsorientierter Penetrationstests der G7-Staaten)) als auch den in der Union angewandten Rahmen (z. B. TIBER-EU), sollten Finanzunternehmen ihre IKT-Systeme und ihre Mitarbeiter mit IKT-bezogenen Verantwortungen regelmäßig auf die Effizienz ihrer Fähigkeiten für Prävention, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung hin testen, um potenzielle IKT-Schwachstellen aufzudecken und zu beseitigen. Um den Unterschieden Rechnung zu tragen, die zwischen und in den verschiedenen Finanzteilsektoren bei der Abwehrbereitschaft von Finanzunternehmen im Bereich der Cybersicherheit bestehen, sollten die Tests eine breite Palette von Instrumenten und Maßnahmen umfassen, die von der Bewertung grundlegender Anforderungen (z. B. Bewertungen und Überprüfungen der Schwachstellen, Analysen von Open-Source-Software, Bewertungen der Netzwerksicherheit, Lückenanalysen, Analysen der physischen Sicherheit, Fragebögen und Scansoftwarelösungen, Quellcodeprüfungen, soweit durchführbar, szenariobasierte Tests, Kompatibilitätstests, Leistungstests oder End-to-End-Tests) bis hin zu erweiterten Tests anhand von TLPT reichen. Diese erweiterten Tests sollten nur für Finanzunternehmen vorgeschrieben werden, die aus IKT-Perspektive ausgereift genug sind, um sie angemessen
durchführen zu können. Folglich sollten die in dieser Verordnung vorgeschriebene Tests der digitalen operationalen Resilienz für die Finanzunternehmen, die die Kriterien dieser Verordnung erfüllen (zum Beispiel große systemrelevante Kreditinstitute mit ausgereifter IKT, Börsen, Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien), ausgedehnter sein als für andere Finanzunternehmen. Gleichzeitig sollten die Tests der digitalen operationalen Resilienz anhand von TLPT für Finanzunternehmen, die in zentralen Finanzdienstleistungsteilsektoren tätig sind und eine systemrelevante Rolle spielen (zum Beispiel Zahlungen, Banken sowie Clearing und Abrechnung), mehr Relevanz und für andere Teilsektoren (zum Beispiel Vermögensverwalter, Ratingagenturen usw.) weniger Relevanz besitzen.

Stand: 27.12.2022

Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!