Keine DORA-Erwaegungsgruende-Kategorien gefunden.
Erwägungsgrund 58 – DORA VO
Um das Fachwissen zu nutzen, das bestimmte zuständige Behörden bereits erworben haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von TIBER-EU, sollte es den Mitgliedstaaten durch diese Verordnung ermöglicht werden, auf nationaler Ebene eine einzige staatliche Behörde zu benennen, die im Finanzsektor für alle TLPT-bezogenen Fragen zuständig ist, oder — falls keine solche Behörde benannt wurde — die entsprechenden zuständigen Behörden zu benennen, die die Wahrnehmung von TLPT-bezogenen Aufgaben einer anderen zuständigen nationalen Finanzbehörde übertragen.
Stand: 27.12.2022
Navigieren Sie sicher durch die NIS2-Richtlinie!
Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!

