Erwägungsgrund 59 – DORA VO

Da Finanzunternehmen nach dieser Verordnung nicht verpflichtet sind, mit einem einzigen bedrohungsorientierten Penetrationstest alle kritischen oder wichtigen Funktionen abzudecken, sollte es den Finanzunternehmen freistehen, jeweils festzulegen, welche und wie viele kritische oder wichtige Funktionen im Rahmen dieser Tests geprüft werden sollten.

Stand: 27.12.2022

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