Um eine solide Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos im Finanzsektor zu gewährleisten, sind eine Reihe grundsatzbasierter Regeln festzulegen, um Finanzunternehmen bei der Überwachung der Risiken anzuleiten, die im Zusammenhang mit an IKT-Drittdienstleister ausgelagerten Funktionen — insbesondere mit IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen — sowie ganz allgemein im Zusammenhang mit jeglichen Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern entstehen.
Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!