Erwägungsgrund 64

Ein Finanzunternehmen sollte jederzeit die volle Verantwortung für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Verordnung tragen. Die Finanzunternehmen sollten bei der Überwachung der Risiken, die auf Ebene der IKT-Drittdienstleister entstehen, einen verhältnismäßigen Ansatz verfolgen, indem Art, Umfang, Komplexität und Bedeutung ihrer IKT-bezogener Abhängigkeiten und die Kritikalität oder Bedeutung der Dienste, Prozesse oder Funktionen, die den vertraglichen Vereinbarungen unterliegen, letztlich je nach Sachlage anhand einer sorgfältigen Bewertung jeglicher potenzieller Auswirkungen auf die Kontinuität und Qualität von Finanzdienstleistungen auf Einzel- und Gruppenebene gebührend berücksichtigt werden.

Stand: 27.12.2022

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