Keine DORA-Erwaegungsgruende-Kategorien gefunden.
Erwägungsgrund 69 – DORA VO
Bei der Neuaushandlung vertraglicher Vereinbarungen zwecks Angleichung an die Anforderungen dieser Verordnung sollten Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister sicherstellen, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen wesentlichen Vertragsbestimmungen berücksichtigt werden.
Stand: 27.12.2022
Navigieren Sie sicher durch die NIS2-Richtlinie!
Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!

