Erwägungsgrund 7

Im April 2019 veröffentlichten die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA) und die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ESMA) (zusammen als „Europäische Aufsichtsbehörden“ oder „ESA“, im Folgenden „ESA“) gemeinsam fachliche Gutachten, in denen ein kohärenter Ansatz für das IKT-Risiko im Finanzbereich gefordert und empfohlen wurde, die digitale operationale Resilienz der Finanzdienstleistungsbranche durch eine sektorspezifische Initiative der Union auf verhältnismäßige Weise zu stärken.

Stand: 27.12.2022

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