DORA Erwägungsgründe

Erwägungsgrund 71 – DORA VO

Nummer: 71Stand: 27.12.2022

Kurzdefinition

Ungeachtet der Kritikalität oder Bedeutung der von dem IKT-Drittdienstleister unterstützten Funktion sollte in den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere eine Spezifikation der vollständigen Beschreibungen von Funktionen und Dienstleistungen sowie von Orten, an denen solche Funktionen bereitgestellt werden und Date…

Rechtliche Einordnung

Erwägungsgrund 71 – DORA VO ist ueber die zugehoerige Uebersichtsseite strukturell mit weiteren Normen desselben Rechtsbereichs verknuepft.

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Kernaussagen

  • Ungeachtet der Kritikalität oder Bedeutung der von dem IKT-Drittdienstleister unterstützten Funktion sollte in den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere eine Spezifikation der vollständigen Beschreibungen von Funkti…
  • Erwägungsgrund 71 – DORA VO gehoert zum Inhaltsbereich DORA Erwägungsgründe.
  • Der angegebene Stand dieses Eintrags ist 27.12.2022.

Gesetzestext

Ungeachtet der Kritikalität oder Bedeutung der von dem IKT-Drittdienstleister unterstützten Funktion sollte in den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere eine Spezifikation der vollständigen Beschreibungen von Funktionen und Dienstleistungen sowie von Orten, an denen solche Funktionen bereitgestellt werden und Daten verarbeitet werden sollen, vorgesehen sein; ferner sollten Beschreibungen der Dienstleistungsgüte enthalten sein. Andere wesentliche Elemente um einem Finanzunternehmen die Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos zu ermöglichen, sind die Folgenden: vertragliche Bestimmungen dazu, wie Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Sicherheit und Schutz personenbezogener Daten durch den IKT-Drittdienstleister gewährleistet werden; Bestimmungen über die einschlägigen Garantien für den Zugang zu sowie die Wiederherstellung und Rückgabe von Daten im Falle einer Insolvenz, Abwicklung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des IKT-Drittdienstleisters; Bestimmungen, die den IKT-Drittdienstleister dazu verpflichten, im Falle von IKT-Vorfällen im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten oder zu vorab festzusetzenden Kosten Unterstützung zu leisten; Bestimmungen über die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters, uneingeschränkt mit den für das Finanzunternehmen zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden zusammenzuarbeiten, sowie Bestimmungen über Kündigungsrechte und damit zusammenhängende Mindestkündigungsfristen für die Beendigung der vertraglichen Vereinbarungen entsprechend den Erwartungen der zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden.

FAQ

Was behandelt Erwägungsgrund 71 – DORA VO?

Ungeachtet der Kritikalität oder Bedeutung der von dem IKT-Drittdienstleister unterstützten Funktion sollte in den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere eine Spezifikation der vollständigen Beschreibungen von Funktionen und Dienstleistungen sowie von Orten, an denen solche Funktionen bereitgestellt werden und Date…

Zu welchem Rechtsbereich gehoert dieser Eintrag?

Dieser Eintrag gehoert zum Rechtsbereich DORA Erwägungsgründe.

Was ist die wichtigste Kernaussage dieses Eintrags?

Ungeachtet der Kritikalität oder Bedeutung der von dem IKT-Drittdienstleister unterstützten Funktion sollte in den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere eine Spezifikation der vollständigen Beschreibungen von Funkti…

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