Erwägungsgrund 72 – DORA VO
In Ergänzung zu derartigen vertraglichen Bestimmungen sowie um sicherzustellen, dass Finanzunternehmen die volle Kontrolle über alle von Dritten ausgehenden Entwicklungen behalten, die ihre IKT-Sicherheit beeinträchtigen könnten, sollten die Verträge über die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen zudem Folgendes vorschreiben: die Spezifikation der vollständigen Beschreibung der Dienstleistungsgüte einschließlich präziser quantitativer und qualitativer Leistungsziele, damit unverzüglich angemessene Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können, wenn die vereinbarte Dienstleistungsgüte nicht erreicht werden; die einschlägigen Kündigungsfristen und Meldepflichten des IKT-Drittdienstleisters im Falle von Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Fähigkeit des IKT-Drittdienstleisters auswirken könnten, die entsprechenden IKT-Dienstleistungen wirksam zur Verfügung stellen; die Anforderung an den IKT-Drittdienstleister, Notfallpläne zu implementieren und zu erproben und über Maßnahmen, Instrumente und Leit- und Richtlinien für IKT-Sicherheit zu verfügen, die eine sichere Erbringung von Dienstleistungen ermöglichen, sowie sich an dem TLPT des Finanzunternehmens zu beteiligen und uneingeschränkt daran mitzuwirken.
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