Erwägungsgrund 76 – DORA VO

Um die Konvergenz und Effizienz von Aufsichtskonzepten in Bezug auf das IKT-Drittparteienrisiko im Finanzsektor zu fördern und um die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen zu stärken, die bei den IKT-Dienstleistungen, die die Erbringung von Finanzdienstleistungen unterstützen, auf kritische IKT-Drittdienstleister angewiesen sind, und damit zugleich dazu beizutragen, die Stabilität des Finanzsystems der Union und die Integrität des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen zu bewahren, sollten kritische IKT-Drittdienstleister einem Überwachungsrahmen der Union unterliegen. Auch wenn die Einrichtung des Überwachungsrahmens aufgrund des Mehrwerts von Maßnahmen auf Unionsebene und der inhärenten Rolle und der Besonderheiten der Nutzung von IKT-Dienstleistungen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen gerechtfertigt ist, sollte zugleich daran erinnert werden, dass diese Lösung nur im Kontext dieser Verordnung, die speziell der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor vorbehalten ist, angemessen erscheint. Ein solcher Überwachungsrahmen sollte hingegen nicht als ein neues Modell für die Beaufsichtigung auf Ebene der Union in den Bereichen Finanzdienstleistungen und -tätigkeiten betrachtet werden.

Stand: 27.12.2022

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