Erwägungsgrund 84

Um die Kommunikation mit der federführenden Überwachungsbehörde zu erleichtern und eine angemessene Vertretung sicherzustellen, sollten kritische IKT-Drittdienstleister, die Teil einer Gruppe sind, eine juristische Person als ihre Koordinierungsstelle benennen.

Stand: 27.12.2022

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