Keine DORA-Erwaegungsgruende-Kategorien gefunden.
Erwägungsgrund 84 – DORA VO
Um die Kommunikation mit der federführenden Überwachungsbehörde zu erleichtern und eine angemessene Vertretung sicherzustellen, sollten kritische IKT-Drittdienstleister, die Teil einer Gruppe sind, eine juristische Person als ihre Koordinierungsstelle benennen.
Stand: 27.12.2022
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