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Erwägungsgrund 85 – DORA VO
Der Überwachungsrahmen sollte die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lassen, eigene Aufsichts- oder Überwachungsmissionen in Bezug auf IKT-Drittdienstleister durchzuführen, die im Rahmen dieser Verordnung zwar nicht als kritisch eingestuft werden, aber auf nationaler Ebene als wichtig angesehen werden.
Stand: 27.12.2022
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