Erwägungsgrund 88 – DORA VO
Federführende Überwachungsbehörden sollten mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet werden, Untersuchungen sowie Inspektionen vor Ort und von außerhalb bei kritischen IKT-Drittdienstleistern in deren Räumlichkeiten und an deren Standorten durchzuführen und vollständige und aktuelle Informationen zu erhalten. Diese Befugnisse sollten es der federführenden Überwachungsbehörde ermöglichen, Art, Ausmaß und Auswirkungen des IKT-Drittparteienrisikos für die Finanzunternehmen und letztlich für das Finanzsystem der Union, wahrheitsgetreu erfassen zu können. Die Übertragung der federführenden Überwachung auf die ESA ist eine Voraussetzung dafür, die systemische Dimension des IKT-Risikos im Finanzwesen zu verstehen und zu berücksichtigen. Der Einfluss kritischer IKT-Drittdienstleister auf den Finanzsektor der Union und die potenziellen Probleme, die durch das damit verbundene IKT-Konzentrationsrisiko verursacht werden, erfordern einen kollektiven Ansatz auf Unionsebene. Die gleichzeitige Durchführung mehrfacher Audits und Wahrnehmung von Zugangsrechten, die zahlreiche zuständige Behörden gesondert unter geringer oder keinerlei Abstimmung vornehmen, würden die Finanzaufsichtsbehörden daran hindern, sich einen vollständigen und umfassenden Überblick über das IKT-Drittparteienrisiko in der Union zu verschaffen und zudem gleichzeitig Redundanz, Belastungen und Komplexität für kritische IKT-Drittdienstleister mit sich bringen, wenn sie mit einer Vielzahl von
Überwachungs- und Inspektionsanfragen konfrontiert sind.
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