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Erwägungsgrund 94 – DORA VO
Um auf internationaler Ebene die Konvergenz in Bezug auf bewährte Verfahren zu fördern, die für die Überprüfung und Überwachung des Managements von IKT-Drittdienstleistern ausgehender digitaler Risiken zu nutzen sind, sollten die ESA aufgefordert werden, Kooperationsvereinbarungen mit den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Drittländern zu schließen.
Stand: 27.12.2022
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