Um die speziellen Qualifikationen, die technischen Kompetenzen und das Fachwissen des auf operationelle und IKT-Risiken spezialisierten Personals innerhalb der zuständigen Behörden, der drei ESA und — auf freiwilliger Basis — der gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden zu nutzen, sollte die federführende Überwachungsbehörde auf nationale Aufsichtsfähigkeiten und das entsprechende Fachwissen zurückgreifen und für jeden einzelnen kritischen IKT-Drittdienstleister spezielle Untersuchungsteams einrichten und multidisziplinäre Teams zusammenlegen, um sowohl die Vorbereitung als auch die tatsächliche Wahrnehmung von Überwachungstätigkeiten zu unterstützen, einschließlich allgemeiner Untersuchungen und Inspektionen kritischer IKT-Drittdienstleister sowie jeglicher erforderlichen Folgemaßnahmen.
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