Erwägungsgrund 96 – DORA VO

Während die Kosten, die sich aus den Überwachungsaufgaben ergeben, vollständig aus Gebühren finanziert würden, die von kritischen IKT-Drittdienstleistern erhoben werden, dürften den ESA hingegen vor Beginn des Überwachungsrahmens Kosten für die Einführung spezieller IKT-Systeme zur Unterstützung der anstehenden Überwachung entstehen, da im Vorfeld spezielle IKT-Systeme entwickelt und eingeführt werden müssten. Diese Verordnung sieht daher ein hybrides Finanzierungsmodell vor, bei dem der Überwachungsrahmen als solcher vollständig gebührenfinanziert wäre, während die Entwicklung der IKT-Systeme der ESA aus Beiträgen der Union und der zuständigen nationalen Behörden finanziert würde.

Stand: 27.12.2022

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