Erwägungsgrund 99 – DORA VO
Die kohärente Harmonisierung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sollte durch technische Regulierungsstandards gewährleistet werden. In ihrer Funktion als Stellen, die über hochspezialisierte Fachkräfte verfügen, sollten die ESA Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, die keine politischen Entscheidungen erfordern, und sie der Kommission vorlegen. In den Bereichen IKT-Risikomanagement, Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle, Tests sowie in Bezug auf Schlüsselanforderungen für eine solide Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos sollten technische Regulierungsstandards entwickelt werden. Die Kommission und die ESA sollten sicherstellen, dass diese Standards und Anforderungen von allen Finanzunternehmen auf eine Weise angewandt werden können, die ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte angemessen ist. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, diese technischen Regulierungsstandards mittels delegierter Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV und im Einklang mit den Artikeln 10 und 14 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.
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