Erwägungsgrund 1 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555

Ziel der NIS2-Richtlinie

Ziel der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) war

  • der unionsweite Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten,
  • die Eindämmung von Bedrohungen für Netz- und Informationssysteme,
  • die zur Erbringung wesentlicher Dienste in Schlüsselsektoren verwendet werden, und
  • die Sicherstellung der Kontinuität solcher Dienste bei Vorfällen,

um so zur Sicherheit der Union und zum reibungslosen Funktionieren ihrer Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen.


(4)  Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1).

Stand: 14.12.22

Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!