Erwägungsgrund 007
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1148 waren die Mitgliedstaaten dafür zuständig zu ermitteln, welche Einrichtungen die Kriterien für die Einstufung als Betreiber wesentlicher Dienste erfüllen.
Um die diesbezüglichen großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu beheben und für alle relevanten Einrichtungen Rechtssicherheit hinsichtlich der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und der Berichtspflichten zu gewährleisten, sollte ein einheitliches Kriterium dafür festgelegt werden, welche Einrichtungen in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen.
Dieses Kriterium sollte in der Anwendung des Schwellenwerts für die Größe bestehen, nach der alle Einrichtungen, die nach Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (5) als mittlere Unternehmen gelten oder die Schwellenwerte für mittlere Unternehmen nach Absatz 1 jenes Artikels überschreiten und die in den Sektoren tätig sind und die Art von Diensten erbringen, die unter die vorliegende Richtlinie fallen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Die Mitgliedstaaten sollten auch vorsehen, dass bestimmte Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen im Sinne von Artikel 2 Absätze 2 und 3 jenes Anhangs, die bestimmte Kriterien erfüllen, die auf eine Schlüsselrolle für die Gesellschaft, die Wirtschaft oder für bestimmte Sektoren oder Arten von Diensten hindeuten, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
(5) Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Ein Unternehmen zählt zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
Navigieren Sie sicher durch die NIS2-Richtlinie!
Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!