Erwägungsgrund 049

Maßnahmen für die Cyberhygiene bilden die Grundlage für den Schutz von Netz- und Informationssysteminfrastrukturen, Hardware, Software und Online-Anwendungssicherheit sowie von Geschäfts- oder Endnutzerdaten, derer sich Einrichtungen bedienen. Maßnahmen für die Cyberhygiene, die eine Reihe von grundlegenden Verfahren umfassen, wie z. B. Software- und Hardware-Updates, Passwortänderungen, die Verwaltung neuer Installationen, die Einschränkung von Zugriffskonten auf Administratorenebene und die Sicherung von Daten, ermöglichen einen proaktiven Rahmen für die Bereitschaft und die allgemeine Sicherheit im Falle von Sicherheitsvorfällen oder Cyberbedrohungen. Die ENISA sollte die Cyberhygienemaßnahmen der Mitgliedstaaten überwachen und analysieren.

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