Erwägungsgrund 55

EG 055 – NIS2-Richtlinie EU2022/2555

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der Cybersicherheit können einen angemessenen Rahmen für den Wissensaustausch, die Weitergabe von bewährten Verfahren und die Schaffung einer gemeinsamen Verständnisebene zwischen den Beteiligten bieten.

Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen fördern, die die Einrichtung von cybersicherheitsspezifischen ÖPP unterstützen.

Diese Maßnahmen sollten unter anderem den Anwendungsbereich und die beteiligten Akteure, das Verwaltungsmodell, die verfügbaren Finanzierungsoptionen und das Zusammenspiel der beteiligten Akteure in Bezug auf ÖPP präzisieren.

ÖPP können das Fachwissen privatwirtschaftlicher Einrichtungen nutzen, um die zuständigen Behörden bei der Entwicklung modernster Dienste und Prozesse zu unterstützen, unter anderem in den Bereichen Informationsaustausch, Frühwarnungen, Übungen zu Cyberbedrohungen und -vorfällen, Krisenmanagement und Resilienzplanung.

Stand: 14.12.2022

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