Erwägungsgrund 57 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555

Aktiver Cyberschutz in den nationalen Cybersicherheitsstrategien

Im Rahmen ihrer nationalen Cybersicherheitsstrategien sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Förderung eines aktiven Cyberschutzes ergreifen.

Anstatt nur zu reagieren, besteht aktiver Cyberschutz in der aktiven Verhütung, Erkennung, Überwachung, Analyse und Abschwächung von Sicherheitsverletzungen im Netzwerk, kombiniert mit der Nutzung von Kapazitäten, die innerhalb und außerhalb des Opfernetzwerks eingesetzt werden.

Dies könnte auch die Bereitstellung kostenfreier Dienste oder Instrumente für bestimmte Einrichtungen, einschließlich Selbstbedienungskontrollen (self-service checks), Detektionswerkzeugen und Bereinigungsdiensten, durch die Mitgliedstaaten einschließen.

Die Fähigkeit, Bedrohungsinformationen und -analysen, Warnungen zu Cyberaktivitäten und Reaktionsmaßnahmen schnell und automatisch auszutauschen und zu verstehen, ist entscheidend, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der erfolgreichen Verhütung, Erkennung, Bekämpfung und Blockierung von Angriffen gegen Netz- und Informationssysteme zu ermöglichen.

Der aktive Cyberschutz beruht auf einer defensiven Strategie, die offensive Maßnahmen ausschließt.

Stand: 14.12.2022

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