Erwägungsgrund 062

Der rechtzeitige Zugang zu korrekten Informationen über Schwachstellen, die IKT-Produkte und -Dienste beeinträchtigen, trägt zu einem besseren Cybersicherheitsrisikomanagement bei. Öffentlich zugängliche Informationen über Schwachstellen sind nicht nur für die Einrichtungen und die Nutzer ihrer Dienste, sondern auch für die zuständigen Behörden und die CSIRTs ein wichtiges Instrument. Aus diesem Grund sollte die ENISA eine europäische Schwachstellendatenbank einrichten, in der Einrichtungen, unabhängig davon, ob sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, und deren Anbieter von Netz- und Informationssystemen sowie die zuständigen Behörden und CSIRTs auf freiwilliger Basis öffentlich bekannte Schwachstellen offenlegen und registrieren können, die es den Nutzern ermöglichen, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Das Ziel dieser Datenbank besteht darin, die einzigartigen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus den Risiken für Einrichtungen der Union ergeben. Darüber hinaus sollte die ENISA ein geeignetes Verfahren für den Veröffentlichungsprozess einführen, um den Einrichtungen Zeit zu geben, Maßnahmen zur Behebung ihrer Schwachstellen zu ergreifen und moderne Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit sowie maschinenlesbare Datensätze und entsprechende Schnittstellen einzusetzen. Zur Förderung einer Kultur der Offenlegung von Schwachstellen sollte eine Offenlegung ohne nachteilige Folgen für die meldende natürliche oder juristische Person erfolgen.

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